NUTZUNGSLIZENZVERTRAG:
..:: WICHTIG
Durch Installation dieser Software (auch durch Beauftragte)
akzeptieren Sie (nachfolgend Anwender genannt) diesen
Software-Lizenzvertrag mit AAGen-ITC Software, Grüberstr.
6, 58511-Lüdenscheid
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| 1.VERTRAGSGEGENSTAND |
1.1
Die AAGen-ITC Software räumt dem Käufer ein nicht ausschließliches
Recht zur Nutzung des Programms einschließlich der zugehörigen
Dokumentation auf einem einzelnen PC bzw. in einem einzelnen
Netzwerk ein. Im übrigen verbleiben alle Rechte an dem
Programm einschließlich der Dokumentationen bei AAGen-ITC
Software und deren Lizenzgebern. |
1.2
Der Anwender ist verantwortlich für die Auswahl
der Software zur Erreichung der von ihm angestrebten
Ergebnisse und für die Installation, die Nutzung und
die Ergebnisse, welche er von dieser Software erhält;
insbesondere stellen die Leistungsdaten und sonstigen
Softwarebeschreibungen keine Zusicherung bestimmter
Eigenschaften dar. |
1.3
Installation, Schulung im Umgang mit der Software und
Beratung sind nicht Gegenstand dieses NUTZUNGSLIZENZVERTRAG.
AAGen-ITC Software ist auf Wunsch des Anwenders bereit,
hierüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen. |
1.4
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Nutzung kann der Kunde
Kopien des Programms herstellen, die er ausschließlich
zum eigenen Gebrauch verwendet. |
1.5
Die dem Anwender in diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte
darf der Anwender erst nach vollständiger Bezahlung
der Lizenzgebühr ausüben. |
2.GEWÄHRLEISTUNG |
2.1
AAGen-ITC Software gewährleistet, dass die Disketten
bzw. die CD frei von Material- und Herstellungsfehlern
sind und dass das Programm bei Nutzung auf dem angegebenen
System im wesentlichen mit den im elektronischen Handbuch
oder auf der Verpackung beschriebenen Programmspezifikationen
übereinstimmt |
2.2
Gegenstand der Gewährleistung ist das Programm in der
von AAGen-ITC Software ausgelieferten Version. Probleme
und Abweichungen, die aufgrund einer Bearbeitung durch
den Anwendern auftreten, sind keine Mängel und unterliegen
nicht der Gewährleistung. |
2.3
Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind AAGen-ITC
Software unverzüglich schriftlich mit einer Fehlerbeschreibung
anzuzeigen. Der Anwender hat AAGen-ITC Software bei
der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise
zu unterstützen. |
2.4
Probleme, die aufgrund fehlerhafter Gerätetreiber auftreten
sind beim Hersteller des Geräts zu reklamieren, da die
AAGen-ITC Software nicht für Fehler von Dritten haftbar
ist. Dies gilt insbesondere für Druckertreiber, Grafikkartentreiber
und sonstigen Hardware- und Softwarekomponenten. |
2.5
Sofern AAGen-ITC Software dem Anwender Daten -auch von
Dritten- für die Programmnutzung zur Verfügung stellt,
die für die Funktionalität der Programme nicht erforderlich
sind (Anwenderdaten wie z.B. Leistungsverzeichnisse,
Typenlisten, Artikelpreislisten etc.), wird dafür keine
Haftung übernommen. Diese für den Anwender vorbereiteten
Daten muss der Anwender vor der Nutzung auf die inhaltliche
Richtigkeit prüfen. |
2.6
Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur
oder Ersatzlieferung) beschränkt. Sollte es AAGen-ITC
Software nicht gelingen, Mängel innerhalb von einer
Frist von acht Wochen zu beheben, besteht Anspruch auf
Herabsetzung der Nutzungsvergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Kaufs (Wandelung). |
2.7
Eine weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere
für die inhaltliche Richtigkeit der Programmfunktionen.
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3.HAFTUNG |
3.1
Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wirtschaftliche
Entscheidungen, die der Anwender aufgrund der Programmergebnisse
trifft, fallen in seinen Risikobereich.Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Verrichtungs-
und Erfüllungsgehilfen von AAGen-ITC Software. Die Ausschlüsse
gelten nicht im Falle des Vorsatzes. |
3.2
Die maximale Haftung bleibt aber in jedem Fall auf das
zweifache des unverbindlichen Verkaufspreis beschränkt,
dies gilt für alle Haftungsfragen insbesondere für Personen-,
Sach- und Vermögensschäden des Anwenders und dritten
Betroffenen. |
4. |
Außerordentliches
Kündigungsrecht bei schwerem Verstoß gegen Vertragsbestimmungen
AAGen-ITC Software ist berechtigt, den Vertrag bei schwerwiegenden
Verstößen des Anwenders gegen die Lizenzbestimmungen
zu kündigen. Mit Zugang der Kündigung erlöschen sämtliche
Nutzungsrechte des Anwenders. Noch vorhandene Softwarekopien
sind zu vernichten. |
5. |
Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr. |
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
6.1
Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform;
dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
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6.2
Sollte ein oder mehrere Punkte für unwirksam erklärt
werden, so behalten die anderen Punkte Ihre Gültigkeit.
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